Dienstleistungen
Anrechnungszeiten
Beschreibung
Bestimmte Zeiten ohne Beitragszahlungen (Beitragszeiten) können zum Ausgleich von Nachteilen bei der Rentenberechnung als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden. Dies gilt in der Regel aber nur, wenn sie ein versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrochen haben. Anrechnungszeiten können über die Gesamtleistungsbewertung die Rentenhöhe beeinflussen; Sie zählen aber - von Ausnahmen abgesehen - nicht mit bei der Erfüllung der Wartezeit (Wartezeiten)
Die wichtigsten Anrechnungszeittatbestände sind:
- Arbeitsunfähigkeit, Krankheit und Rehabilitation,
- Schwangerschaft und Mutterschutzfristen,
- Arbeitslosigkeit sowie
- Schulbesuch und Studium.
§§ 58, 71-74, 252, 252a, 253, 263, 263a Sozialgesetzbuch VI
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Widerspruch, sozialgerichtliche Klage
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
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- Studenten, Hilfen für
Zuständiges Amt
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 29.12.2020
Gemeinde Schnelldorf
Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf
07950/9801-0
07950/9801-33
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