Wehrdienst, Soziale Sicherung
Beschreibung
Personen, die einen freiwilligen Wehrdienst ableisten, können für sich und ihre Familienangehörigen verschiedene Leistungen und Rechte in Anspruch nehmen. So wird der Lebensbedarf des Dienstleistenden und seiner Familie durch das Unterhaltssicherungsgesetz gewährleistet. Besondere Regelungen gelten auch für die übrigen Bereiche der sozialen Sicherung.
Rechtsbehelf
Widerspruch, sozialgerichtliche Klage, Kriegsoferfürsorge: (fakultatives) Widerspruchsverfahren
Weiterführende Links
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 20.11.2020