Masseur/in und medizinischer Bademeister/in, Beantragung der Ermächtigung zur Annahme von Praktikanten
Beschreibung
Die Ausbildung zum Masseur/zur Masseurin und medizinischen Bademeister/in besteht aus einem zweijährigen Lehrgang und einer praktischen Tätigkeit von 6 Monaten. Diese vorgeschriebene praktische Tätigkeit ist, nach bestandener staatlicher Prüfung, in Krankenhäusern oder in anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen wie z. B. Rehabilitationskliniken oder Praxen abzuleisten. Diese müssen zur Annahme solcher Praktikanten ermächtigt sein.
Die praktische Tätigkeit soll in Ergänzung zum Lehrgang zum Erreichen des Ausbildungsziels durch Anwendung geeigneter Verfahren der physikalischen Therapie in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen Hilfen zur Heilung und Linderung, zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit, zu gesundheitsförderndem Verhalten und zum Kurerfolg beitragen.
Voraussetzungen
Um eine solche Ermächtigung zu erhalten muss die Einrichtung folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Patienten in der zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlichen Zahl und Art
- eine ausreichende Anzahl Masseure und medizinische Bademeister und, soweit ein solcher nicht zur Verfügung steht, eines Krankengymnasten oder Physiotherapeuten
- die notwendigen Räumlichkeiten und Einrichtungen
- eine der medizinischen Entwicklung entsprechende apparative Ausstattung
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Zuständiges Amt
Gemeinde Schnelldorf
Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf
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