Kraftfahrzeug, Beantragung der Außerbetriebsetzung
Beschreibung
Mit der Außerbetriebsetzung wird die Zulassung des Fahrzeugs beendet. Häufigster Fall ist der Verkauf des Fahrzeuges. Bis ein neuer Käufer gefunden ist, wird die Kfz-Steuer und Versicherung gespart. Ein weiterer Hauptgrund ist die Außerbetriebsetzung über das Winterhalbjahr von Motorrädern, Wohnwägen und Cabrios.
Die Außerbetriebsetzung kann bei jeder Zulassungsbehörde vorgenommen werden. Sie können Ihr Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung reservieren (siehe "Verwandte Themen").
Fahrzeuge können auch über das Internet außer Betrieb gesetzt werden. Voraussetzung dafür ist ein elektronischer Personalausweis mit Signaturfunktion und dass auf Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sich bereits die neuen freilegbaren Sicherheitscodes befinden.
Diese Plaketten und die neuen Fahrzeugscheinmuster werden seit 1. Januar 2015 bei jedem Zulassungsvorgang (soweit erforderlich) ausgegeben.
Weitere Informationen zur internetbasierten Außerbetriebsetzung finden Sie unter "Weiterführende Links".
Die Außerbetriebsetzung über das Internet können Sie nur über die Internetseite Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde veranlassen.
Fristen
Nach sieben Jahren ist bei der Wiederzulassung beim Fehlen des Nachweises eine neue Betriebserlaubnis erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
-
Zulassungsbescheinigung Teil I
Die Außerbetriebsetzung wird in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen.
Seit dem 01. Januar 2015 können Außerbetriebsetzungen auch internetbasiert durchgeführt werden. Seit 1. Oktober 2019 erfolgt die Außerbetriebsetzung im Internet a
- Amtliche(s) Kennzeichen
Kosten
- Außerbetriebssetzung bei einer Zulassungsbehörde: 6,90 Euro
- Außerbetriebssetzung über das Internet: 5,70 Euro
- zuzüglich Gebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (0,60 Euro) und für verwendete Dokumentensiegel (je 0,30 Euro), bei Reservierung des Kennzeichens zur Wiederzulassung des gleichen Fahrzeugs außerdem 2,60 Euro
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Regionale Ergänzung - Kraftfahrzeug, Beantragung der Außerbetriebsetzung
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
- Kraftfahrzeug, Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung
- Kraftfahrzeug, Informationen zur Fahrzeugzulassung
- Kraftfahrzeugkennzeichen, Beantragung eines Oldtimerkennzeichens
- Kraftfahrzeugkennzeichen, Beantragung und Reservierung eines Wunschkennzeichens
- Kraftfahrzeugkennzeichen, Informationen
Zuständiges Amt
Gemeinde Schnelldorf
Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf
07950 9801-0
07950 9801-33
poststelle(@)schnelldorf.de