Bauland, Bereitstellung durch Gemeinde
Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Zuständiges Amt
Gemeinde Schnelldorf
Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf
+49 7950 9801-0
+49 7950 9801-33
Ansprechpartner
Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
Stand: 02.10.2020