Fachakademie, Beantragung der Zulassung zur Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife
Durch die Ergänzungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Prüfungsteilnehmer unter Berücksichtigung ihrer beruflichen Ausbildung über die für ein Fachhochschulstudium erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Beschreibung
Die Fachakademie bereitet auf eine gehobene Berufslaufbahn vor und dauert mindestens zwei Jahre. Absolventen bestimmter Ausbildungsrichtungen können an einer Ergänzungsprüfung teilnehmen. Wer sie besteht, ist zum Studium an einer Fachhochschule berechtigt.
Wer in der Abschlussprüfung der Fachakademie und in der Ergänzungsprüfung jeweils die Gesamtnote "sehr gut" erhält, erwirbt damit die fachgebundene Hochschulreife. Sie berechtigt zum Studium bestimmter Studiengänge an wissenschaftlichen Hochschulen nach Maßgabe der Qualifikationsverordnung und der Liste der Zuordnung von Nachweisen der fachgebundenen Hochschulreife zu Hochschulstudiengängen. Die Ergänzungsprüfung kann an vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus bestimmten öffentlichen oder staatlich anerkannten Schulen, Fachschulen, an den staatlichen Technikerschulen für Agrarwirtschaft und für Waldwirtschaft sowie an öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademien abgelegt werden.
Die Termine und Schulen werden auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus veröffentlicht (siehe "Die Fachakademie in Bayern" unter "Weiterführende Informationen").
Fristen
Der Zulassungsantrag ist bis spätestens 1. März an den Leiter der Fachakademie, an der die Prüfung abgenommen werden soll, zu richten.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Zuständiges Amt
Gemeinde Schnelldorf
Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf
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