Dienstleistungen
Apotheken, Arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung
Die Kreisverwaltungsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte) sind zuständig für die arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung der öffentlichen Apotheken. Sie bedienen sich hierzu ehrenamtlicher Pharmazieräte.
Beschreibung
Ehrenamtliche Pharmazieräte werden von den Regierungen von Oberbayern und Oberfranken bestellt. Sie sind zuständig für die Abnahme und Überwachung der Apotheken, Filialapotheken, Zweigapotheken und Notapotheken.
Eine Überprüfung der Apotheken erfolgt in der Regel alle zwei Jahre. Bei der Besichtigung überprüft der ehrenamtliche Pharmazierat, ob die Apotheke insbesondere nach den Vorschriften über das Apothekenwesen, den Verkehr mit Arzneimittel und den Verkehr mit gefährlichen Stoffen ordnungsgemäß betrieben wird und ob die Bestimmungen über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens beachtet werden
Eine Überprüfung der Apotheken erfolgt in der Regel alle zwei Jahre. Bei der Besichtigung überprüft der ehrenamtliche Pharmazierat, ob die Apotheke insbesondere nach den Vorschriften über das Apothekenwesen, den Verkehr mit Arzneimittel und den Verkehr mit gefährlichen Stoffen ordnungsgemäß betrieben wird und ob die Bestimmungen über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens beachtet werden
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)
- Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)
- Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz - HWG)
- Verordnung über den Betrieb von Apotheken (Apothekenbetriebsordnung - ApBetrO)
- Verordnung über die Zuständigkeiten der Arzneimittelüberwachungsbehörden und zum Vollzug des Gendiagnostikgesetzes (Arzneimittelüberwachungszuständigkeitsverordnung - ZustVAMÜB)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Landratsamt Ansbach
Crailsheimstr. 1
91522 Ansbach
+49 981 468-0
+49 981 468-1119
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)
Stand: 07.11.2019
Gemeinde Schnelldorf
Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf
07950 9801-0
07950 9801-33
poststelle(@)schnelldorf.de