Dienstleistungen
Führerschein, Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde
Sie können Ihren Führerscheinantrag auch bei Ihrer (Wohnsitz-)Gemeinde abgeben.
Beschreibung
In jedem Fall können Sie den Führerscheinantrag auch bei der Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) einreichen. Dies kann aber zu gewissen Verzögerungen führen, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.
Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
- Führerschein, Beantragung der Fahrerlaubnis und der Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis
- Führerschein, Beantragung der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
- Führerschein, Beantragung der Verlängerung des EU-Kartenführerscheins
- Führerschein, Beantragung des Umtauschs des alten grauen oder rosa Führerscheins in EU-Kartenführerschein
- Führerschein, Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug
- Führerschein, Beantragung eines Ersatzes nach Verlust oder bei Unbrauchbarkeit
- Führerschein, Beantragung eines Internationalen Führerscheins
- Führerschein für Bus und Lkw, Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer
Zuständiges Amt
Gemeinde Schnelldorf
Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf
+49 7950 9801-0
+49 7950 9801-33
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 12.02.2019
Gemeinde Schnelldorf
Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf
07950 9801-0
07950 9801-33
poststelle(@)schnelldorf.de