Inklusionsbetriebe, Informationen
Beschreibung
Inklusionsbetriebe bieten schwerbehinderten Menschen, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder aufgrund sonstiger Umstände auf besondere Schwierigkeiten stößt, vielfältige und adäquate Beschäftigungsmöglichkeiten.
Ziel ist die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen sowie die Zusammenarbeit und gemeinsame Beschäftigung von Menschen mit und ohne Behinderung. In Bayern sind Inklusionsbetriebe überwiegend Klein- oder Mittelbetriebe aus verschiedenen Wirtschaftsbranchen.
Inklusionsbetriebe unterscheiden sich von Werkstätten für Menschen mit Behinderung darin, dass mit den Betroffenen Ausbildungs- und Arbeitsverträge mit allen sich daraus ergebenden arbeitsrechtlichen, tarifrechtlichen und sozialrechtlichen Rechten und Pflichten geschlossen werden.
§ 215 ff. Sozialgesetzbuch IX
Wegen der Sozialversicherungspflicht: Menschen mit Behinderung, soziale Sicherung für
Wegen Leistungen: Menschen mit Behinderung, Hilfen für
Zentrum Bayern Familie und Soziales, Agenturen für Arbeit, Bezirk
Rechtsgrundlagen
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Zuständiges Amt
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