Kindertageseinrichtungen, Informationen
Beschreibung
In Kindertagesreinrichtungen werden Kinder während des Tages gebildet, erzogen und betreut. Kindertageseinrichtungen richten sich entweder vorwiegend an eine bestimmte Altersgruppe, oder sie bieten eine erweiterte Altersmischung. Einrichtungen, die überwiegend Kinder aus einer Altersgruppe aufnehmen, sind: Kinderkrippen (0-3 Jahre), Kindergärten (3-6 Jahre) und Kinderhorte (6-14 Jahre). Altersgemischte Einrichtungen sind beispielsweise Häuser für Kinder, deren Angebot sich an Kinder verschiedener Altersgruppen richtet (0-14 Jahre). Daneben bestehen Sonderformen, z.B. Tagesstätten in Verbindung mit Schulen und heilpädagogische Tagesstätten der Erziehungshilfe, Tagesheime. Wegen Unfallversicherungsschutz siehe Unfallversicherung.
Für einen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote sind in erster Linie die Kommunen zuständig. Der Freistaat Bayern unterstützt diese durch die Gewährung von Zuschüssen. Kindertageseinrichtungen tragen erheblich zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und zur Verwirklichung von Bildungs- und Lebenschancen der Kinder bei. Eine weitere familienähnliche Form der Kindertagesbetreuung ist die Kindertagespflege.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme der Elternbeiträge durch den Träger der wirtschaftlichen Jugendhilfe (Jugendamt).
Gemeinden, Träger der Kindertageseinrichtungen (z.B. Verbände der freien Wohlfahrtspflege, Elterninitiativen, freie Träger), Fachberatung für Kindertageseinrichtungen, Jugendämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten
www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/index.php
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
- Kommunale Kindertageseinrichtung, Erlass einer Benutzungsordnung
- Kommunale Kindertageseinrichtung, Anmeldung
- Alleinerziehende Eltern, Informationen
- Bildung und Teilhabe, Informationen über Leistungen
- Eltern- und Familienbildung, Informationen über Familienbildungsprojekte
- Erziehungshilfen und Unterstützungsleistungen für Eltern sowie für Kinder und Jugendliche (Hilfe zur Erziehung)
- Familien, Informationen über Hilfen
- Heimaufsicht / Betriebserlaubnis erteilende Behörden, Informationen über Heime und Tageseinrichtungen für Minderjährige
- Kinder und Jugendliche, Hilfen für
- Selbstorganisierte Förderung von Kindern, Beratung und Unterstützung
- Tagespflege, Informationen
Zuständiges Amt
Gemeinde Schnelldorf
Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf
07950/9801-0
07950/9801-33
poststelle(@)schnelldorf.de