Kindertageseinrichtungen
Beschreibung
In Kindertagesreinrichtungen werden Kinder während des Tages gebildet, erzogen und betreut. Kindertageseinrichtungen richten sich entweder vorwiegend an eine bestimmte Altersgruppe, oder sie bieten eine erweiterte Altersmischung. Einrichtungen, die überwiegend Kinder aus einer Altersgruppe aufnehmen, sind: Kinderkrippen (0-3 Jahre), Kindergärten (3-6 Jahre) und Kinderhorte (6-14 Jahre). Altersgemischte Einrichtungen sind beispielsweise Häuser für Kinder, deren Angebot sich an Kinder verschiedener Altersgruppen richtet (0-14 Jahre). Daneben bestehen Sonderformen, z.B. Tagesstätten in Verbindung mit Schulen und heilpädagogische Tagesstätten der Erziehungshilfe, Tagesheime. Wegen Unfallversicherungsschutz siehe Unfallversicherung.
Für einen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote sind in erster Linie die Kommunen zuständig. Der Freistaat Bayern unterstützt diese durch die Gewährung von Zuschüssen. Kindertageseinrichtungen tragen erheblich zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und zur Verwirklichung von Bildungs- und Lebenschancen der Kinder bei. Eine weitere familienähnliche Form der Kindertagesbetreuung ist die Kindertagespflege.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme der Elternbeiträge durch den Träger der wirtschaftlichen Jugendhilfe (Jugendamt).
Gemeinden, Träger der Kindertageseinrichtungen (z.B. Verbände der freien Wohlfahrtspflege, Elterninitiativen, freie Träger), Kindertagesstättenfachberatung Jugendämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten
www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/index.php
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
- Kindertageseinrichtungen, Erlass einer Benutzungsordnung
- Allein-erziehende Eltern
- Bildung und Teilhabe, Leistungen für
- Erziehungshilfen und Unterstützungsleistungen für Eltern sowie für Kinder und Jugendliche (Hilfe zur Erziehung)
- Familien, Hilfen für
- Heimaufsicht - Heime für Minderjährige
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- Kindertagespflege (Tagespflege in der Kinder- und Jugendhilfe)
- Selbstorganisierte Förderung von Kindern (Kinderbetreuung), Unterstützung
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Zuständiges Amt
Ansprechpartner
Gemeinde Schnelldorf
Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf
07950 9801-0
07950 9801-33
poststelle(@)schnelldorf.de