Dienstleistungen
Unfallversicherung, Sterbevierteljahr
Beschreibung
In der Unfallversicherung erhalten die Witwe oder der Witwer eines durch einen Arbeitsunfall oder infolge einer Berufskrankheit Verstorbenen für die ersten 3 Monate nach dem Tod des Versicherten eine Witwen- oder Witwerrente in Höhe der als Vollrente berechneten Verletztenrente für den verstorbenen Versicherten.
§ 65 Absatz 2 Nr. 1 Sozialgesetzbuch VII
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Widerspruch, sozialgerichtliche Klage
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
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Zuständiges Amt
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 03.12.2018
Gemeinde Schnelldorf
Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf
07950 9801-0
07950 9801-33
poststelle(@)schnelldorf.de