Dienstleistungen
Arbeitsmarkt und Berufswahl, Beratung
Beschreibung
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, aber auch sonstige Personen haben Anspruch auf Erteilung von Rat und Auskunft in allen Fragen des Arbeitsmarktes, der beruflichen Weiterbildung (Weiterbildung, Förderung der) , der Förderung der Arbeitsaufnahme, der Arbeits- und Berufsförderung behinderter Menschen (Behinderte Menschen, Hilfen für) und der Wahl und Besetzung des Arbeitsplatzes (Arbeitsmarktberatung) sowie der Berufswahl einschließlich des Berufswechsels (Berufsberatung).
§§ 29-34 Sozialgesetzbuch III, § 16 Absatz 1 Sozialgesetzbuch II
Agenturen für Arbeit; Jobcenter
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
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Zuständiges Amt
Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg Geschäftsstelle Dinkelsbühl
Luitpoldstraße 2b
91550 Dinkelsbühl
+49 9851 5787-0
+49 9851 5787-32
Jobcenter Landkreis Ansbach (kommunales Jobcenter)
Crailsheimstr. 1
91522 Ansbach
+49 981 468-8822
+49 981 468-188800
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 30.12.2020
Gemeinde Schnelldorf
Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf
07950/9801-0
07950/9801-33
poststelle(@)schnelldorf.de