Dienstleistungen
Arbeitsmedizinische Vorsorge, Informationen
Beschreibung
Arbeitsmedizinische Vorsorge für Beschäftigte dient der Verhütung bzw. Früherkennung arbeitsbedingter Erkrankungen. Sie ist eine individuelle Arbeitsschutzmaßnahme. Arbeitsmedizinische Vorsorge wird vom Betriebsarzt unter strenger Beachtung der ärztlichen Schweigepflicht durchgeführt. Dabei gibt es abhängig vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung (am Arbeitsplatz) drei Arten von arbeitsmedizinischer Vorsorge: Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge.
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 981 53-0
+49 981 53-1456
Arbeitgeber
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 29.12.2020
Gemeinde Schnelldorf
Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf
07950/9801-0
07950/9801-33
poststelle(@)schnelldorf.de