Dienstleistungen
Auslandsaufenthalt, Kriegsopferversorgung
Beschreibung
Kriegsopfer mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, erhalten mit gewissen Einschränkungen Rente wie im Inland.
§ 64 Bundesversorgungsgesetz
Zentrum Bayern Familie und Soziales - VersorgungsamtRechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Widerspruch, sozialgerichtliche Klage
Weiterführende Links
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Zuständiges Amt
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Kreuz 25
95445 Bayreuth
+49 921 605-03
+49 921 605-3903
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 28.11.2018
Gemeinde Schnelldorf
Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf
07950 9801-0
07950 9801-33
poststelle(@)schnelldorf.de