Dienstleistungen
Jugendschutz, Informationen
Beschreibung
Für Kinder und Jugendliche bestehen vielerlei Schutzvorschriften. Das Jugendschutzgesetz regelt u.a. Abgabeverbote bzgl. Alkohol, Tabak, E-Zigaretten und bestimmten Medien sowie Beschränkungen des Zugangs zu Gaststätten, Tanzveranstaltungen und Kinos. Weitere Schutzvorschriften finden sich im Jugendmedienschutzstaatsvertrag, im Jugendarbeitsschutzgesetz
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
Weiterführende Links
Verwandte Themen
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 29.12.2020
Gemeinde Schnelldorf
Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf
07950/9801-0
07950/9801-33
poststelle(@)schnelldorf.de