Rechtsanwaltsgesellschaft, Beantragung der Zulassung
Beschreibung
Wesentliche Grundlage für die Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist die Satzung des Unternehmens, die notariell zu beglaubigen ist. Es empfiehlt sich, den Satzungsentwurf vor der notariellen Beglaubigung mit der Rechtsanwaltskammer abzustimmen. Dies ermöglicht eine unkomplizierte Vornahme etwaiger Korrekturen.
Die Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft durch die Rechtsanwaltskammer kann erst nach der Eintragung des Unternehmens im Handelsregister erfolgen. Die Anmeldung zur Eintragung im Handelsregister erfolgt durch den Notar, der hierzu in der Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Rechtsanwaltskammer anfordert.
Voraussetzungen
Grundlage für die Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft mit beschränkter Haftung bzw. als Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft ist die Satzung des Unternehmens, die insbesondere folgende Anforderungen erfüllen muss:
- der Unternehmensgegenstand muss auf Rechtsberatung und -vertretung beschränkt sein,
- die Gesellschafter müssen sozietätsfähige Berufsträger und in der Gesellschaft beruflich tätig sein,
- die Mehrheit der Anteile und Stimmrechte muss Rechtsanwälten zustehen,
- keine Beteiligung von Fremdkapital,
- verantwortliche Führung durch Rechtsanwälte
- Firma enthält die Bezeichnung "Rechtsanwaltsgesellschaft"
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular „Rechtsanwaltsgesellschaft“
- Satzung
- Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (Eine Rechtsanwaltsgesellschaft ist verpflichtet, bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und während der Dauer der Zulassung aufrecht zu erhalten. Die Mindestversicherung
Kosten
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Zuständiges Amt
Gemeinde Schnelldorf
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