Akutkredit, Beantragung
Durch den Akutkredit werden Unternehmen, die in Liquiditäts- und Rentabilitätsschwierigkeiten geraten sind, im Interesse der Erhaltung von Arbeitsplätzen unterstützt.
Beschreibung
Im Zusammenhang mit der Konsolidierung sind folgende Maßnahmen förderfähig:
Umschuldungen kurzfristiger Verbindlichkeiten, Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit sowie Investitionen zur Anpassung an geänderte Umfeldbedingungen.
Voraussetzung für ein Konsolidierungsdarlehen ist das Vorliegen eines tragfähigen Gesamtkonsolidierungskonzepts, das eine nachhaltige Verbesserung der betrieblichen Situation erwarten lässt und Beiträge des Darlehensnehmers und der Hausbank enthält.
Weitere Informationen, auch zu den erforderlichen Unterlagen und Formularen, sind über die LfA Förderbank Bayern zu erhalten.
Voraussetzungen
- Konsolidierungsbedarf (Liquiditäts- und Rentabilitätsschwierigkeiten)
- Konsolidierungsanlass (nicht gegeben bspw. bei Verlusten aufgrund unverhältnismäßig hoher Privatentnahmen)
- Konsolidierungskonzept (Vorliegen eines tragfähigen Gesamtkonsolidierungskonzepts)
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Zuständiges Amt
Gemeinde Schnelldorf
Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf
07950 9801-0
07950 9801-33
poststelle(@)schnelldorf.de