Suchtkrankenhilfe, Angebote
Die Suchtkrankenhilfe ist für alle Hilfesuchenden offen. Sie unterstützt suchtkranke und suchtgefährdete Menschen sowie deren Angehörige bei allen Formen der Suchterkrankung.
Beschreibung
Wenn Sie sich über die verschiedenen Suchtmittel und deren Missbrauchsmuster informieren wollen, wenden Sie sich an die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (siehe "Weiterführende Links") oder an das Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).
Wenn Sie persönliche Fragen zum Umgang mit Suchtproblemen haben, wenden Sie sich bitte an eine Suchtberatungsstelle, Ihr Gesundheitsamt oder an Ihren Hausarzt. Ein Verzeichnis dieser Einrichtungen finden Sie auf der Internetseite der Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe (KBS) (siehe "Weiterführende Links").
Voraussetzungen
Bereitschaft zur Veränderung
Kosten
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
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Zuständiges Amt
Gemeinde Schnelldorf
Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf
07950/9801-0
07950/9801-33
poststelle(@)schnelldorf.de