Ausstellungen und Symposien im Bereich der Bildenden Kunst, Beantragung einer Förderung
Beschreibung
Zweck
Durch die Förderungen sollen beispielsweise Kunstvereine in die Lage versetzt werden, mehr Ausstellungen durchführen.
Gegenstand
Fördergegenstand ist das bayerische Ausstellungswesen. Die Förderung bezieht sich auf:
- Sammelausstellungen,
- Künstlersymposien und
- Ausstellungen, an denen sich speziell ältere Künstler/innen beteiligen.
Zuwendungsempfänger
Die Förderung wird an Kommunen, Kunstvereine, Ausstellungsvereine, etablierte Künstlergruppen, lockere Vereinigungen von Künstlerinnen und Künstlern oder Einzelveranstalter ausgereicht, die mindestens eine dreijährige Ausstellungstätigkeit nachweisen können. Einzelausstellungen von Künstler/innen sind aufgrund deren Vielzahl in Bayern nicht förderfähig.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können
- Personalkosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausstellung stehen (außer bei kommunalen Trägern) sowie
- Sachkosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausstellung stehen.
Art und Höhe
In der Regel werden Zuwendungen zwischen 1.000 Euro und 10.000 Euro gewährt, entscheidend ist die Höhe der Gesamtkosten und die Bedeutung des Ausstellungsprojekts/Symposiums.
Voraussetzungen
Als grundsätzliche Fördervoraussetzungen sind zu nennen:
- Das Projekt muss den Schwerpunkt im Bereich der bildenden Kunst haben; die Förderung von Mischveranstaltungen ist nicht möglich.
- Die Ausstellung ist von überregionaler Bedeutung.
- Es sind mindestens zehn professionelle, vorwiegend bayerische Künstler/innen beteiligt.
- Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten liegen in Höhe von mindestens 2.000 Euro.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst einzureichen. Das Ministerium entscheidet nach Ende der Antragsfrist am 1. März des Veranstaltungsjahres über die Förderung und deren Höhe.
Fristen
Die Antragsfrist für Projekte in 2020 ist am 01.03.2020 abgelaufen. Die Förderbedingungen ab 2021 werden derzeit überarbeitet und zu gegebener Zeit an dieser Stelle veröffentlicht.
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
- Projektbeschreibung (Darstellung des Ausstellungsprojekts)
- Teilnehmerliste (Angaben über die teilnehmenden Künstler/innen)
- Bestätigung, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen worden ist (ggf. Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn beilegen)
- Nachweis dreijährige Ausstellungstätigkeit (nur bei Erstantrag erforderlich)
- Nachweis über finanzielle Leistungsfähigkeit (nur bei Erstantrag erforderlich)
- Nachweis über eine vorliegende Vorsteuerabzugsberechtigung (nur bei Erstantrag erforderlich)
Rechtsgrundlagen
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Zuständiges Amt
Gemeinde Schnelldorf
Rothenburger Straße 13
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