Feuerwehr, Beantragung einer staatlichen Förderung für die Beschaffung einer Wechselausstattung von Einsatzbekleidung für Atemschutzgeräteträger
Beschreibung
Für jedes nach Norm bzw. technischer Baubeschreibung auf einem Feuerwehrfahrzeug vorgeschriebene Atemschutzgerät (Pressluftatmer) wird im Zeitraum der Laufzeit des Sonderförderprogrammes einmal je eine Feuerwehrschutzhose und Feuerwehrschutzjacke gefördert.
Gewährt wird ein Festbetrag von
- 100 Euro für eine Feuerwehrschutzhose
- 200 Euro für eine Feuerwehrschutzjacke
Die Förderung eines Bekleidungsteils beträgt maximal 50% der für dieses Bekleidungsteil nachgewiesenen tatsächlichen Brutto-Aufwendungen. Diese sind durch Abgabe von Rechnungskopien zu belegen.
Voraussetzungen
Im Rahmen des Sonderförderprogrammes ist für den Einsatzdienst der Atemschutzgeräteträger der kommunalen Feuerwehren folgende Einsatzkleidung förderfähig:
- eine Feuerwehrschutzhose nach DIN EN 469, Leistungsstufe 2 (XYZ)
- eine Feuerwehrschutzjacke nach DIN EN 469, Leistungsstufe 2 (XYZ)
Das Vorliegen der qualitativen Fördervoraussetzungen ist durch Abgabe einer Übereinstimmungserklärung (siehe unter "Formulare") zu belegen.
Verfahrensablauf
Einen entsprechenden Förderantrag (siehe unter "Formulare") kann eine Kommune bei der für sie zuständigen Regierung (= zuständige Förderbehörde) stellen.
Bei Bedarf ist eine fachliche Beratung der Kommunen durch die örtlich zuständigen Stadt- bzw. Kreisbrandräte sowie durch die Fachberater für Brand- und Katastrophenschutz bei den Regierungen sichergestellt.
Fristen
Antragstellung, Nachweis der Verwendung, Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel erfolgen nach Durchführung der Beschaffung durch die Kommune. Die Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns gilt für die im Rahmen dieses Sonderförderprogrammes beschaffte Feuerwehreinsatzkleidung generell als erteilt.
Das Sonderförderprogramm ist bis zum 31.12.2021 befristet. Zur Abrechnung von bis zu diesem Zeitpunkt beschaffter Einsatzbekleidung (es gilt das Bestelldatum) können die Förderanträge mit Verwendungsbestätigung bis spätestens 31.03.2022 bei den Regierungen vorgelegt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Verwendungsbestätigung
- Rechnungskopien
- Übereinstimmungserklärung
- Anlage (Matrix) zum Antrag (siehe unter "Formulare")
Rechtsgrundlagen
- Allgemeine haushaltsrechtliche Bestimmungen des Freistaats Bayern
- Art. 3 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG)
- Sonderförderprogramm für die Beschaffung einer Wechselausstattung von Einsatzbekleidung (Feuerwehrschutzhosen und Feuerwehrschutzjacken) für Atemschutzgeräteträger
Rechtsbehelf
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Zuständiges Amt
Gemeinde Schnelldorf
Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf
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