Lebenslagen
Finanzielle und sonstige Hilfen
Der Gesetzgeber räumt zahlreiche Freibeträge und Zulagen ein.
- Denkmalschutz, Beantragung einer Bescheinigungen für steuerliche Zwecke
- Einkommenssteuer, Betreuungsfreibetrag
- Einkommenssteuer, Kinderfreibetrag
- Finanzgerichtsprozess, Klage beim Finanzgericht
- Lohnsteuerfreibetrag, Beantragung
- Spendenquittung, Ausstellung durch die Gemeinde
- Steuerbefreiungen und -erleichterungen
- Steuerbefreiungen und -erleichterungen bei Pflege
- Steuerbefreiungen und -erleichterungen für alte Menschen
- Steuerbefreiungen und -erleichterungen für Eltern mit Kindern
- Steuerbefreiungen und -erleichterungen für Menschen mit Behinderung
- Umsatzsteuer, Bescheinigung für Darbietungen von Theatern, Orchestern, Kammermusikensembles und Chören
- Umsatzsteuerbefreiung, Beantragung einer Bescheinigungen für berufsbildende Einrichtungen und sonstige Unterrichtsleistungen
- Vermögensbildung nach dem Vermögensbildungsgesetz
Gemeinde Schnelldorf
Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf
07950 9801-0
07950 9801-33
poststelle(@)schnelldorf.de