Dienstleistungen: Gemeinde Schnelldorf

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Schnelldorf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Frühling in Schnelldorf

Genießen Sie die Idylle

Frühling in Schnelldorf

Genießen Sie die Idylle

Frühling in Schnelldorf

Genießen Sie die Idylle

Frühling in Schnelldorf
Frühling in Schnelldorf

Genießen Sie die Idylle

Frühling in Schnelldorf
Frühling in Schnelldorf

Genießen Sie die Idylle

Sommer in Schnelldorf
Sommer in Schnelldorf

Genießen Sie die Idylle

Sommer in Schnelldorf
Sommer in Schnelldorf

Genießen Sie die Idylle

Sommer in Schnelldorf
Sommer in Schnelldorf
Sommer in Schnelldorf

Genießen Sie die Idylle

Sommer in Schnelldorf
Sommer in Schnelldorf

Genießen Sie die Idylle

Sommer in Schnelldorf
Sommer in Schnelldorf

Genießen Sie die Idylle

Herbst in Schnelldorf
Genießen Sie die Idylle
Herbst in Schnelldorf
Genießen Sie die Idylle
Herbst in Schnelldorf
Genießen Sie die Idylle
Herbst in Schnelldorf
Genießen Sie die Idylle
Herbst in Schnelldorf
Genießen Sie die Idylle
Winter in Schnelldorf
Genießen Sie die Idylle
Winter in Schnelldorf
Genießen Sie die Idylle
Winter in Schnelldorf
Genießen Sie die Idylle
Winter in Schnelldorf
Genießen Sie die Idylle
Winter in Schnelldorf
Genießen Sie die Idylle
Bürger App
Dienstleistungen

Tierheim, Beantragung einer Unterstützungsleistung aus dem Härtefallfonds für Tierheime

Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen, die durch die Entwicklung der Energiekosten in ihrer Existenz gefährdet sind, können eine Unterstützung beantragen.

Beschreibung

Zweck

Um die Folgen dieser unverhältnismäßigen Kostensteigerungen aufzufangen, hat die Bayerische Staatsregierung  den „Härtefallfonds für Tierheime“ als Bestandteil des Härtefallfonds für soziales Leben und Infrastruktur beschlossen, mit dessen Hilfe Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen unterstützt werden können, die keine oder zu geringe Bundeshilfen erhalten und sich in einer existenzbedrohenden Lage befinden.

Gegenstand

Durch die Unterstützungsleistung sollen Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen wie zum Beispiel Gnadenhöfe, Tierasyle, Lebenshöfe etc., die durch die Preissteigerungen bei Energieträgern wie Gas, Öl, Fernwärme, Strom in eine existenzbedrohende Lage gekommen sind, unterstützt werden.

Leistungsempfänger

Antragsberechtigt sind Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen in Bayern. Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen im Sinne der Richtlinie sind Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 des Tierschutzgesetzes sowie gemeinnützige Einrichtungen, die dazu dienen, alten und kranken Tieren in der Regel bis zu ihrem Lebensende eine Heimat zu geben.

Art und Höhe

Die Unterstützungsleistung erfolgt als Billigkeitsleistung (Art. 53 BayHO).

Die Energieausgaben aus dem Jahr 2020 oder 2021 sind den zu erwartenden oder getätigten Energieausgaben 2023 gegenüberzustellen. Dabei sind Umsatzsteuerbeträge, die nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes als Vorsteuer abgezogen werden können, nicht berücksichtigungsfähig. Bei dem Vergleich sind anderweitig erlangte Unterstützungsleistungen, insbesondere die vom Bund gewährten Hilfen, aufzuführen und abzuziehen. Durch die Unterstützungsleistungen aus dem „Härtefallfonds für Tierheime“ sollen die so ermittelten, nicht durch andere Hilfeleistungen bereits kompensierten, Mehrbelastungen zu einem Anteil von 80 % ausgeglichen werden.

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss sich in einer existenzbedrohenden Notlage befinden, die durch die Preissteigerungen der Energiekosten verursacht worden ist. Dies trifft zu, wenn ohne die Unterstützungsleistung der Betrieb des Tierheimes oder der tierheimähnlichen Einrichtung ganz oder teilweise eingestellt werden müsste oder wegen Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ein Insolvenzverfahren eröffnet werden müsste.

Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen in staatlicher oder kommunaler Trägerschaft.

Nicht antragsberechtigt sind Heimtiere unterbringende Einrichtungen, die bereits eine institutionelle Förderung erhalten.

Ein Antrag ist ausgeschlossen, sofern zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist über die bereitgestellen Formblätter zusammen mit den Nachweisen bei der Regierung von Oberfranken einzureichen.

Die Regierung von Oberfranken prüft die Voraussetzungen für die Unterstützungsleistung, führt eine Plausibilitätskontrolle durch und entscheidet über den Antrag. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt mit Bescheid.

Hinweise

Die Unterstützungsleistungen aus dem Härtefallfonds für Tierheime sind nachrangig. Es müssen zuerst alle anderen Hilfeleistungen ausgeschöpft werden.

Fristen

Der Antrag auf Unterstützungsleistungen muss spätestens bis zum 30.09.2023 bei der Regierung von Oberfranken vorliegen.

Der Nachweis über die tatsächlich erfolgten Ausgaben ist bis spätestens 30.06.2024 der Regierung von Oberfranken vorzulegen.

Bearbeitungsdauer

4 - 6 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Energiekostensteigerung und der damit verbundenen Existenzgefährdung
    • Belege
    • Rechnungen
    • Ankündigungen von Preissteigerungen

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Regionale Ergänzung - Tierheim, Beantragung einer Unterstützungsleistung aus dem Härtefallfonds für Tierheime

Regierung von Oberfranken

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Zuständiges Amt

Regierung von Oberfranken
Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth
+49 921 604-0
+49 921 604-41258
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 28.09.2023