Dienstleistungen: Gemeinde Schnelldorf

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Dienstleistungen

Einheitlicher Ansprechpartner

Der Einheitliche Ansprechpartner informiert über die notwendigen Formalitäten und nimmt auf Wunsch des Dienstleisters die Funktion eines Verfahrensmittlers wahr.

Beschreibung

Dienstleister aus dem Inland, dem EU-Ausland und gleichgestellten Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) können im Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt) Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

Der Einheitliche Ansprechpartner stellt Grundinformationen für Dienstleistungserbringer und -empfänger zur Verfügung, z. B. zu:

  • Anforderungen, Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleitungstätigkeiten
  • Kontaktdaten der zuständigen Behörden
  • im Streitfall allgemein verfügbare Rechtsbehelfe
  • unterstützende Verbände und Organisationen.

Der Dienstleister kann über den Einheitlichen Ansprechpartner Verfahren und Formalitäten im Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie abwickeln. Hierzu zählen Erklärungen, Anmeldungen und die Beantragung von Genehmigungen bei den zuständigen Behörden, einschließlich der Beantragung der Eintragung in Register, Berufsrollen oder Datenbanken.

Der Einheitliche Ansprechpartner unterstützt die Dienstleister über die Gründungsphase hinaus bei dienstleistungsbezogenen Genehmigungsverfahren.

Er nimmt die gesamte Verfahrenskorrespondenz entgegen und leitet sie sowohl in Richtung der zuständigen Behörde als auch in Richtung des Antragstellers weiter.

Voraussetzungen

Der Dienstleister muss Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates oder eines gleichgestellten Staates (Island, Liechtenstein, Norwegen) sein, bzw. das Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit muss seinen Sitz in einem dieser Staaten haben oder dort gegründet worden sein.

Auch für rein deutsche Inlandsfälle steht der Einheitliche Ansprechpartner zur Verfügung.

Die wirtschaftliche Tätigkeit muss zudem in den Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie fallen.

Diese findet auf einen breiten, nicht abschließend definierten Bereich von Dienstleistungsbranchen Anwendung. Grundsätzlich gilt sie für alle im Wirtschaftsverkehr handelbaren Dienstleistungen. Einbezogen sind etwa Handel, Gastronomie, Handwerk, IT-Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung, Unternehmensdienstleistungen und technische Dienstleistungen, Beratung und Bauwirtschaft.

Zum Schutz besonders sensibler beziehungsweise bereits an anderer Stelle geregelter Bereiche sieht die Dienstleistungsrichtlinie jedoch auch eine Reihe von Ausnahmen und Klarstellungen vor. So sind beispielsweise von der Richtlinie das Arbeitsrecht, zivil- und strafrechtliche Fragen aber auch Bereiche wie Gesundheits-, Sozial-, Verkehrs- und Finanzdienstleistungen ausgenommen.

Wenn Sie Ihr Vorhaben im Dienstleistungsportal Bayern (www.dienstleistungsportal.bayern.de) unter der Rubrik "Formalitäten" eingeben, erhalten Sie darüber Auskunft, ob es in den Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie fällt und Sie deshalb die berufsbezogenen Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln können.

Fristen

Ob eine Frist gilt, richtet sich jeweils nach dem konkreten Verfahren.

Erforderliche Unterlagen

  • abhängig von dem konkreten Vorhaben

Online Verfahren

Kosten

Die Einheitlichen Ansprechpartner können für ihre Tätigkeit Gebühren und Auslagen erheben.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Regionale Ergänzung - Einheitlicher Ansprechpartner

Online Verfahren

Handwerkskammer für Mittelfranken

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Fürther Straße 115
90429 Nürnberg
+49 911 92633-0
+49 911 92633-33
Handwerkskammer für Mittelfranken
Sulzbacher Straße 11-15
90489 Nürnberg
+49 911 5309-0
+49 911 5309-288
Bayerische Architektenkammer
Waisenhausstr. 4
80637 München
+49 89 139880-0
+49 89 139880-55
Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
Hauptmarkt 25/27
90403 Nürnberg
+49 911 1335-1335
+49 911 1335-41335
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Schloßschmidstraße 3
80639 München
+49 89 419434-0
+49 89 419434-20
Steuerberaterkammer Nürnberg
Karolinenstraße 28
90402 Nürnberg
+49 911 94626-0
+49 911 94626-30
Bayerische Landestierärztekammer
Bavariastr. 7a
80336 München
+49 89 219908-0
+49 89 219908-33
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 25.09.2023