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Studium an einer Universität, Beantragung der Zulassung oder Voranmeldung
In Studiengängen, in denen Zulassungsbeschränkungen (Numerus Clausus) bestehen, muss eine Zulassung zu dem gewünschten Studiengang beantragt werden. Für zulassungsfreie Studiengänge kann eine Voranmeldung erforderlich sein.
Beschreibung
Universitätsstudiengänge verbinden Forschung und Lehre zu einer vornehmlich wissenschaftsbezogenen Ausbildung. In Studiengängen, in denen Zulassungsbeschränkungen (Numerus Clausus) bestehen, muss eine Zulassung zu dem gewünschten Studiengang beantragt werden. Für zulassungsfreie Studiengänge kann eine Voranmeldung erforderlich sein.
Den Universitäten obliegt die Weiterentwicklung der Wissenschaften. Sie vermitteln eine wissenschaftliche Ausbildung, die zur selbstständigen Anwendung und Entwicklung wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse befähigt. Die Universitäten haben das Recht zur Promotion und zur Habililtation; sie bilden den wissenschaftlichen Nachwuchs heran. An Universitäten werden in der Regel Theologie, Geisteswissenschaften, Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften, Medizin, Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften und die verschiedenen Lehrämter angeboten. Grundsätzlich muss unterschieden werden, ob es sich um Abschlüsse handelt, die durch eine Hochschulprüfung oder eine staatliche Prüfung ("Staatsexamen") bzw. kirchliche Prüfung erworben werden.
Hochschulprüfungen
Durch die Hochschulprüfungen werden die akademischen Abschlüsse Bachelor und Master erworben. Seit dem Wintersemester 2009/2010 ist die Aufnahme des Studiums in Bachelorstudiengängen für Studienanfänger/Studienanfängerinnen die Regel.
Die neuen Abschlüsse haben die vormaligen Abschüsse Diplom und Magister ersetzt. Abhängig von der Fächergruppe werden in den natur- und ingenieurwissenschaftlichen Fächern der Bachelor/Master of Science, of Engineering oder of Arts (bisher Diplom) verliehen; in den Sprach- und Kulturwissenschaften sowie teilweise auch in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften der Bachelor/Master of Arts (bisher Magister).
Die Vorteile der neuen Studienabschlüsse sind kürzere Studienzeiten bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Bachelor) und eine Aufgliederung der Lehrinhalte in fest definierte, kombinierbare und übertragbare Einheiten (Module). Am Ende einer solchen Einheit stehen studienbegleitende Prüfungen, für die Sie Leistungspunkte (credit points) erhalten und die in der Summe Ihre Gesamtqualifikation ausmachen. Die erworbenen Leistungspunkte können Sie bei einem Wechsel des Studienortes "mitnehmen". Das erleichtert die Anerkennung und den Transfer von Prüfungs- und Studienleistungen im In- und Ausland.
Staatsprüfungen/Kirchliche Prüfung
In den Rechtswissenschaften, der Medizin und dem Lehramt schließen die Studiengängen mit einer staatlichen Prüfung ab, in der Theologie mit einer kirchlichen Prüfung.
Promotion
Die Promotion ist mit wenigen Ausnahmen Voraussetzung für eine wissenschaftliche Laufbahn und setzt in der Regel einen Masterabschluss voraus.
Informationen mit einem Überblick über die Adressen aller bayerischen Universitäten (mit Links zu den jeweiligen Homepages) bietet das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (siehe "Weiterführende Links").
Auskünfte über die speziellen Bewerbungserfordernisse und Aufnahmeverfahren erhalten Sie direkt beim Studentensekretariat der jeweiligen Universität.
Voraussetzungen
Qualifikationsvoraussetzung für ein Studium in universitären Studiengängen ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife (welche Zeugnisse in Bayern als Nachweis der Hochschulreife dienen können, ist in der Qualifikationsverordnung - QualV - geregelt) oder der allgemeine oder fachgebundene Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige.
In einzelnen Studiengängen muss noch vor Studienbeginn eine Berufsausbildung/praktische Tätigkeit und/oder eine Eignungsprüfung/Eignungsfeststellung erfolgreich absolviert werden.
In Studiengängen, in denen Zulassungsbeschränkungen (Numerus Clausus) bestehen, muss eine besondere Zulassung zu dem gewünschten Studiengang beantragt werden. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen
- bundesweit beschränkten Studiengängen (derzeit: Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin - jeweils Staatsexamen)
Der Zulassungsantrag für das erste Fachsemester ist von Deutschen und Deutschen Gleichgestellten an die Stiftung für Hochschulzulassung zu richten (www.hochschulstart.de). In den übrigen Fällen unmittelbar an die jeweilige Hochschule. - örtlich, d.h. an der einzelnen Hochschule beschränkten Studiengängen.
Hier ist der Zulassungsantrag an die jeweilige Hochschule zu richten.
Studienberatung bieten an:
- allgemeine Studienberatung jeder Universität
- der Studienfachberater im jeweiligen Fachbereich jeder Universität
Fristen
Das Studium beginnt im Winter- oder Sommersemester (Vorlesungsbeginn ca. Mitte Oktober bzw. Mitte April), in einzelnen Studiengängen nur im Wintersemester.
Bei bundesweit beschränkten Studiengängen muss der Zulassungsantrag
- für das Sommersemester, wenn die Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Juli des Vorjahres erworben wurde, bis zum 30. November des Vorjahres, andernfalls bis zum 15. Januar,
- für das Wintersemester, wenn die Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar erworben wurde, bis zum 31. Mai, andernfalls bis zum 15. Juli,
bei der Stiftung für Hochschul eingegangen sein.
Bei örtlich beschränkten Studiengängen muss der Zulassungsantrag für das kommende Wintersemester bis zum 15. Juli und für das kommende Sommersemester bis zum 15. Januar, bei der Hochschule eingegangen sein (Ausschlussfrist).
Für eine Vielzahl der an der Technischen Universität München angebotenen nicht zulassungbeschränkten Studiengänge (einzelne postgraduale Studiengänge ausgenommen) ist die Absicht der Immatrikulation innerhalb der o.g. Fristen voranzumelden; im Studiengang oder Teilstudiengang Sport ist eine Voranmeldung nur erforderlich, wenn eine Immatrikulation in einem höheren Fachsemester oder ein Studiengangwechsel beabsichtigt ist. Eine Voranmeldung ist auch für einige Studiengänge an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg erforderlich.
Kosten
Rechtsgrundlagen
- Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG)
- Gesetz über die Hochschulzulassung in Bayern (Bayerisches Hochschulzulassungsgesetz - BayHZG)
- Verordnung über die Hochschulzulassung an den staatlichen Hochschulen in Bayern (Hochschulzulassungsverordnung - HZV)
- Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung - QualV)
Weiterführende Links
Regionale Ergänzung - Bewerbung Studium
Online Verfahren
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
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- Musikausbildung, Informationen zum Studium an Musikhochschulen
- Weiterbildungsangebote, Campus Wissenschaftliche Weiterbildung Bayern