Dienstleistungen: Gemeinde Schnelldorf

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Schnelldorf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Frühling in Schnelldorf

Genießen Sie die Idylle

Frühling in Schnelldorf

Genießen Sie die Idylle

Frühling in Schnelldorf

Genießen Sie die Idylle

Frühling in Schnelldorf
Frühling in Schnelldorf

Genießen Sie die Idylle

Frühling in Schnelldorf
Frühling in Schnelldorf

Genießen Sie die Idylle

Sommer in Schnelldorf
Sommer in Schnelldorf

Genießen Sie die Idylle

Sommer in Schnelldorf
Sommer in Schnelldorf

Genießen Sie die Idylle

Sommer in Schnelldorf
Sommer in Schnelldorf
Sommer in Schnelldorf

Genießen Sie die Idylle

Sommer in Schnelldorf
Sommer in Schnelldorf

Genießen Sie die Idylle

Sommer in Schnelldorf
Sommer in Schnelldorf

Genießen Sie die Idylle

Herbst in Schnelldorf
Genießen Sie die Idylle
Herbst in Schnelldorf
Genießen Sie die Idylle
Herbst in Schnelldorf
Genießen Sie die Idylle
Herbst in Schnelldorf
Genießen Sie die Idylle
Herbst in Schnelldorf
Genießen Sie die Idylle
Winter in Schnelldorf
Genießen Sie die Idylle
Winter in Schnelldorf
Genießen Sie die Idylle
Winter in Schnelldorf
Genießen Sie die Idylle
Winter in Schnelldorf
Genießen Sie die Idylle
Winter in Schnelldorf
Genießen Sie die Idylle
Bürger App
Dienstleistungen

Schengen-Visum, Beantragung und Verlängerung

Ein Schengen-Visum kann von einem Schengen-Mitgliedstaat für die Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten oder für geplante Aufenthalte in diesem Gebiet von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen von dem Tag der ersten Einreise an erteilt werden.

Beschreibung

Die Einreise von Nicht-EU-Bürgern nach Deutschland setzt grundsätzlich ein Visum voraus, das von der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) im Herkunftsland ausgestellt wird.

Für kurzfristige Aufenthalte (z.B. Touristen- oder Besuchsaufenthalte, Geschäftsreise) im Schengen-Gebiet von höchstens 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen oder für die Durchreise durch das Schengen-Gebiet können sog. "Schengen-Visa" nach den Bestimmungen des Visakodex erteilt werden. Sie gelten dann nicht nur für das Bundesgebiet, sondern für das gesamte Schengengebiet. Sie berechtigen nicht zur Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet, es sei denn sie wurden zum Zweck der Erwerbstätigkeit erteilt.

Visa für längere Aufenthalte werden als sog. "nationale" Visa erteilt (siehe "Verwandte Themen" – "Nationales Visum; Erteilung und Verlängerung").

Ausnahmen von der Visumpflicht gelten für Staatsangehörige von

  • Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, den USA,
  • Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland und der
  • Republik Korea,

die unabhängig von der Dauer und dem Zweck des Aufenthalts stets ohne Visum einreisen dürfen.

Dies gilt auch für Staatsangehörige von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino, soweit sie keine Erwerbstätigkeit ausüben wollen.

Für Touristenaufenthalte (bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen) gilt für Angehörige vieler Staaten ebenfalls Visumfreiheit. Eine Erwerbstätigkeit ist während des visumfreien Aufenthalts nicht gestattet. Eine unmittelbare Verlängerung des Besuchsaufenthalts ist in aller Regel nicht ohne weiteres möglich.

Nähere Informationen über die Visumpflicht, Visumfreiheit und das Verfahren, die Schengen-Staaten und den Visakodex erhalten Sie über die Internetseiten des Auswärtigen Amts (siehe "Weiterführende Links"). Grundsätzliche Auskünfte zu den Voraussetzungen des Visumverfahrens gibt auch die Ausländerbehörde.

Bitte beachten Sie:
Die deutsche Auslandsvertretung erteilt Visa entsprechend den geltenden gesetzlichen Regelungen für den beantragten Zeitraum entsprechend den Angaben zum Aufenthaltszweck und zur Aufenthaltsdauer. Eine Visumsverlängerung ist nur möglich, wenn der Ausländer aufgrund des Vorliegens höherer Gewalt oder humanitärer Gründe, daran gehindert ist, das Schengen-Gebiet rechtzeitig zu verlassen oder schwerwiegende persönliche Gründe vorliegen, die eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer rechtfertigen. Ein von der Ausländerbehörde nicht gestatteter Aufenthalt nach Ablauf des Visums ist strafbar! Die "Umwandlung" eines Visums in eine reguläre Aufenthaltserlaubnis (dem Besucher wird z.B. eine Arbeitsstelle angeboten) ist nur in ganz besonderen Ausnahmefällen möglich.

Für die Verlängerung eines Visums während eines Aufenthalts in Deutschland ist die zuständige Ausländerbehörde am Aufenthaltsort des Ausländers zuständig.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Reisedokument, das zum Überschreiten der Grenze berechtigt (Pass, Passersatz)
  • Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des Reisezwecks in Deutschland
  • Finanzierung der Lebenshaltungs- und Reisekosten
  • Bereitschaft des Visuminhabers, vor Gültigkeitsablauf des Visums wieder aus dem Schengen-Raum auszureisen,
  • Vorlage einer für den gesamten Schengen-Raum und für die gesamte Aufenthaltsdauer gültigen Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro.

Fristen

Der Visumantrag muss rechtzeitig vor der beabsichtigten Einreise gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Die vorzulegenden Unterlagen können variieren.

    Erkundigen Sie sich bitte bei der Ausländerbehörde. Erforderlich sind in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen:

  • gültiger Pass
  • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt, ggf. Verpflichtungserklärung, sowie über ausreichende Mittel für die Rückreise
  • Nachweis über Unterkunft oder ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für die Unterkunft
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis über den Aufenthaltszweck und die Umstände des beabsichtigten Aufenthalts
  • ggf. weitere Unterlagen

Kosten

  • Erteilung: 60 Euro
  • Verlängerung eines Schengen-Visums über 90 Tage hinaus als nationales Visum: 60 Euro

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Zuständiges Amt

Deutsche Auslandsvertretungen (Botschaften und Konsulate)
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 02.10.2023