Dienstleistungen: Gemeinde Schnelldorf

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Schnelldorf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Frühling in Schnelldorf

Genießen Sie die Idylle

Frühling in Schnelldorf

Genießen Sie die Idylle

Frühling in Schnelldorf

Genießen Sie die Idylle

Frühling in Schnelldorf
Frühling in Schnelldorf

Genießen Sie die Idylle

Frühling in Schnelldorf
Frühling in Schnelldorf

Genießen Sie die Idylle

Sommer in Schnelldorf
Sommer in Schnelldorf

Genießen Sie die Idylle

Sommer in Schnelldorf
Sommer in Schnelldorf

Genießen Sie die Idylle

Sommer in Schnelldorf
Sommer in Schnelldorf
Sommer in Schnelldorf

Genießen Sie die Idylle

Sommer in Schnelldorf
Sommer in Schnelldorf

Genießen Sie die Idylle

Sommer in Schnelldorf
Sommer in Schnelldorf

Genießen Sie die Idylle

Herbst in Schnelldorf
Genießen Sie die Idylle
Herbst in Schnelldorf
Genießen Sie die Idylle
Herbst in Schnelldorf
Genießen Sie die Idylle
Herbst in Schnelldorf
Genießen Sie die Idylle
Herbst in Schnelldorf
Genießen Sie die Idylle
Winter in Schnelldorf
Genießen Sie die Idylle
Winter in Schnelldorf
Genießen Sie die Idylle
Winter in Schnelldorf
Genießen Sie die Idylle
Winter in Schnelldorf
Genießen Sie die Idylle
Winter in Schnelldorf
Genießen Sie die Idylle
Bürger App
Dienstleistungen

Legionellenuntersuchung, Anzeige einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes

Das Trinkwasser muss regelmäßig auf Legionellen untersucht werden. Betroffen sind nicht nur öffentliche Einrichtungen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Vermieterinnen und Vermieter.

Beschreibung

Nach Trinkwasserverordnung müssen der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Trinkwasser-Installation (ständige Wasserverteilung) das Wasser an mehreren repräsentativen Probenentnahmestellen auf Legionellen untersuchen lassen, wenn

  • sich darin eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet
  • und Duschen oder andere aerosolerzeugende Einrichtungen (z. B. Whirlwanne) darin vorhanden sind,
  • und wenn daraus Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen und/oder öffentlichen Tätigkeit abgeben wird.

Bei Vermietung gelten Hausbesitzer, Vermieter oder Eigentümergemeinschaften (ggf. vertreten durch eine Hausverwaltung) als Unternehmer und sonstiger Inhaber.

Großanlagen zur Trinkwassererwärmung sind Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer –  jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle. Nicht berücksichtigt wird der Inhalt einer Zirkulationsleitung. Entsprechende Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen nicht zu Großanlagen zur Trinkwassererwärmung.

Bei Vermietung muss mindestens einmal in drei Jahren, bei Trinkwasserbereitstellung im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit mindestens einmal jährlich die Untersuchung durchgeführt werden. Sind bei den jährlichen Untersuchungen in drei aufeinanderfolgenden Jahren keine Beanstandungen festgestellt worden, kann das Gesundheitsamt auch längere Untersuchungsintervalle von bis zu drei Jahren festlegen, sofern die Anlage und Betriebsweise

  • nicht verändert wurden und
  • nachweislich den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Die Untersuchungen müssen gemäß § 14b TrinkwV erfolgen und zwar ohne Veranlassung durch das Gesundheitsamt. Es gelten die Untersuchungsintervalle gemäß § 14b Abs. 4 TrinkwV:

  • Anlagen (öffentliche Tätigkeit): mindestens jährlich
  • Anlagen (gewerbliche Tätigkeit): mindestens alle 3 Jahre,
  • Mobile Versorgungsanlagen, z. B. an Bord von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen: das Gesundheitsamt legt Häufigkeit fest

Bei neu in Betrieb genommenen Trinkwasser-Installationen ist die erste Untersuchung gemäß § 14b Abs. 6 TrinkwV innerhalb von drei bis zwölf Monaten nach Inbetriebnahme durchzuführen.

Für die Kontamination mit Legionellen gilt ein sogenannter technischer Maßnahmenwert (TMW, Wert zur Auslösung von Maßnahmen) von 100 KBE (koloniebildenden Einheiten) pro 100 ml. Die Untersuchungsstelle hat bei Untersuchungen nach § 14b Abs. 1 eine Überschreitung des TMW gemäß § 15a TrinkwV unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Darüber hinaus trägt der Unternehmer und sonstige Inhaber der Anlage (Eigentümer, Hausverwaltung) die primäre Verantwortung für die nach Trinkwasserverordnung erforderlichen Maßnahmen bei Überschreitung des TMW:

  • Der Unternehmer oder der sonstige Inhaber muss dem Gesundheitsamt nach § 16 Abs. 1 TrinkwV die Überschreitung unverzüglich anzeigen, falls dies noch nicht von der Untersuchungsstelle erfolgte.
  • Der Unternehmer oder der sonstige Inhaber muss gemäß § 16 Abs. 7 TrinkwV unverzüglich Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen, einschließlich einer Ortsbesichtigung sowie einer Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, durchführen oder durchführen lassen. Außerdem muss er eine Gefährdungsanalyse erstellen oder erstellen lassen sowie Maßnahmen durchführen lassen, die zum Schutz der Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich sind. Die ergriffenen Maßnahmen sind dem Gesundheitsamt mitzuteilen.
  • Über das Ergebnis der Gefährdungsanalyse und sich möglicherweise daraus ergebende Einschränkungen der Verwendung des Trinkwassers muss der Unternehmer oder der sonstige Inhaber die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher unverzüglich informieren.

Grundsätzlich müssen der Unternehmer und der sonstige Inhaber der Trinkwasser-Installation die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher über das Ergebnis der Legionellenuntersuchung geeignet und aktuell informieren. Auf Nachfrage sind den betroffenen Verbrauchern Einzelergebnisse zugänglich zu machen (§ 21 Abs. 1b TrinkwV).

Bei extrem hohen Legionellengehalten (über 10.000 KBE/100 ml) dürfen die Duschen solange nicht mehr benutzt werden, bis das Problem beseitigt ist. Eine Nutzung der Duschen in diesem Zeitraum ist nur möglich, wenn endständige bakteriendichte Filter installiert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • detaillierte Laborbefunde müssen nur auf Verlangen vorgelegt werden

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Zuständiges Amt

Landratsamt Ansbach
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach
+49 981 468-0
+49 981 468-1119
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)
Stand: 04.10.2023