Öffentliche Grünanlagen, Beantragung einer Sondernutzung
Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
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Zuständiges Amt
Gemeinde Schnelldorf
Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf
+49 7950 9801-0
+49 7950 9801-33
Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
Stand: 01.07.2022