Genießen Sie die Idylle
Gemeinsame Ferienbetreuung für Grundschulkinder
icon.crdate25.09.2026
Feuchtwangen, Schnelldorf und Schopfloch arbeiten bei der Ganztagsbetreuung zusammen
Feuchtwangen, Schnelldorf und Schopfloch arbeiten bei der Ganztagsbetreuung zusammen

Die Stadt Feuchtwangen, die Gemeinde Schnelldorf und der Markt Schopfloch arbeiten künftig bei der Ferienbetreuung von Grundschulkindern zusammen. Mit der Unterzeichnung einer Zweckvereinbarung zum gemeinsamen Angebot von Ganztagsbetreuung in den gesetzlichen bayerischen Schulferien haben die drei Bürgermeister Dr. Ulrich Grünwald (Feuchtwangen), Tobias Strauß (Schnelldorf) und Mathias Scheuer (Schopfloch) die Grundlage für eine gemeinsame Organisation und Weiterentwicklung der Ferienbetreuung geschaffen.
Ziel der Zusammenarbeit ist es, ein verlässliches Ferienbetreuungsangebot für Grundschulkinder mit Hauptwohnsitz in Feuchtwangen, Schnelldorf oder Schopfloch aufzubauen und schrittweise weiterzuentwickeln. Die Koordination und Abwicklung der Ferienbetreuung im Schuljahr 2026/2027 übernimmt die Stadt Feuchtwangen.
Die Kooperation erfolgt im Zuge des schrittweisen Ausbaus der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. Grundlage hierfür ist das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG). Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht zunächst für Kinder der ersten Jahrgangsstufe ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz. Dieser umfasst während der Schulzeit grundsätzlich den Zeitraum von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr einschließlich der Unterrichtszeit. Auch während der Ferien muss eine entsprechende Betreuung gewährleistet werden.
Für die Ferienbetreuung arbeitet die Stadt Feuchtwangen bereits seit mehreren Jahren mit dem bewährten Anbieter „Xund ins Leben“ zusammen. Auf den dabei gewonnenen Erfahrungen baut auch die neue interkommunale Zusammenarbeit auf. Die Betreuung findet insbesondere in der Mensa und den Räumlichkeiten der Grund- und Mittelschule Feuchtwangen-Stadt statt. Vorgesehen ist zunächst ein Betreuungsangebot in den Faschings-, Oster-, Pfingst- und Sommerferien. Die Anmeldung erfolgt wochenweise über die Internetseite von „Xund ins Leben“. Für Erstklässler aus Feuchtwangen, Schnelldorf und Schopfloch besteht bei fristgerechter Anmeldung ein verbindlicher Betreuungsanspruch. Ältere Grundschulkinder können bei verfügbaren Plätzen ebenfalls teilnehmen.
Die Zweckvereinbarung gilt zunächst für die bayerischen Ferienzeiten des Schuljahres 2026/2027 sowie die Sommerferien 2027. In einzelnen Ferienzeiten beziehungsweise an einzelnen schulfreien Tagen wird im Rahmen der Vereinbarung keine Betreuung angeboten. Dies betrifft die Herbstferien vom 2. bis 6. November 2026, den Buß- und Bettag am 18. November 2026, die erste und zweite Woche der Weihnachtsferien 2026/2027, die erste Woche der Pfingstferien 2027 sowie die sechste Woche der Sommerferien 2027 und Montag, 13. September 2027.
Die ersten Erfahrungen aus dem gemeinsamen Betreuungsjahr sollen anschließend genutzt werden, um das Angebot weiterzuentwickeln. Im Frühjahr 2027 ist daher die Ausarbeitung eines Konzepts für die folgenden Schuljahre vorgesehen. Grundlage hierfür sind insbesondere die Erfahrungen aus der Betreuung im Schuljahr 2026/2027 sowie die bis dahin eingegangenen Anmeldungen.
Hier geht’s zum Flyer









