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Endabrechnung der Verbesserungsbeiträge im Zusammenhang mit der Sanierung und Erweiterung der Kläranlage Unterampfrach
icon.crdate02.10.2026
Abschluss der Baumaßnahme und Anpassung der Beitragssätze
Im Jahr 2021 wurden von den Grundstückseigentümern Vorauszahlungen für den Verbesserungsbeitrag zur Sanierung und Erweiterung der Kläranlage in Unterampfrach erhoben. Diese Vorauszahlung betrug damals 50 Prozent der geschätzten Gesamtkosten.
Mittlerweile sind die Baumaßnahmen erfolgreich abgeschlossen, sodass die tatsächlichen Kosten exakt ermittelt und final kalkuliert werden konnten.
Aufgrund der finalen Abrechnung ergeben sich Anpassungen bei den Beitragssätzen.
Gegenüberstellung der Beitragssätze:
Fläche | Vorauszahlung (2021) | Endgültiger Beitragssatz |
Grundstücksfläche | 0,11 € / m² | 0,13 € / m² |
Geschossfläche | 3,29 € / m² | 4,13 € / m² |
Wichtiger Hinweis bei Verzögerungen (bauliche Änderungen, Widersprüche, sonstige Prüfungen):
Eigentümer von Grundstücken, bei denen in der Zwischenzeit bauliche Änderungen stattgefunden haben oder Bauanträge gestellt wurden (z. B. durch Anbau, Ausbau, Abriss oder sonstige Maßnahmen), erhalten im September noch keinen Endabrechnungsbescheid. Da sich hier die Beitragsflächen verändert haben, müssen diese Daten zunächst individuell neu berechnet werden.
Dies gilt ebenso für Fälle, in denen die Abrechnung aus anderen Gründen – wie beispielsweise laufenden Widerspruchsverfahren oder weiteren notwendigen Überprüfungen – derzeit noch nicht erfolgen kann. Die betroffenen Eigentümer erhalten ebenfalls im September ein separates Informationsschreiben darüber, dass sich die Abrechnung verzögert. Wir bitten hierfür um Verständnis.
Was bedeutet das für alle anderen Eigentümer?
- Anrechnung der Vorauszahlung: Die im Jahr 2021 geleisteten Vorauszahlungen werden vollumfänglich angerechnet.
- Abrechnungsbetrag: Mit der Endabrechnung wird der verbleibende Restbetrag erhoben.
- Zahlungsfristen: Die jeweiligen Fristen zur Begleichung des Restbetrags sowie die Bankverbindungen sind direkt dem individuellen Bescheid zu entnehmen.
Für Fragen zur Flächenberechnung oder zum Abrechnungsverfahren steht Ihnen Frau Badjie, persönlich im Rathaus oder unter der Tel. 0 79 50 / 98 01 – 14 zur Verfügung.
Sehr gerne beantworten wir Ihnen Ihre Fragen auch per E-Mail unter tina.badjie@schnelldorf.de.









