Genießen Sie die Idylle
Ablagerungen auf den gemeindlichen Osterfeuerplätzen
Holzige Abfälle (wie Äste, Rückschnittmaterial von Sträuchern, Hecken und Anpflanzungen) können auf den gemeindlichen Osterfeuerplätzen ausschließlich zu den angegebenen Zeiten unter Anwesenheit des Aufsichtspersonals an folgenden Samstagen abgeladen werden:
Osterfeuerplätze Haundorf, Unterampfrach und Wildenholz:
Samstag, den 05.04.2025 9.00 – 12.00 Uhr
Samstag, den 12.04.2025 9.00 – 12.00 Uhr
Bauschuttdeponie Gailroth:
Samstag, den 05.04.2025 9.00 – 12.00 Uhr
Samstag, den 12.04.2025 9.00 – 12.00 Uhr
Hinweis: Die Anlieferung von Astholz und sonstigen holzigem Materials, welche für die weitere Verwertung als Häckselgut geeignet ist, bei der Bauschuttdeponie Gailroth ist an den o.g. Tagen kostenfrei. Für die Anlieferung von sonstigem Material, wie z. B. Grüngut und Rasenschnitt, ist eine Vergütung gemäß der Gebührensatzung zu entrichten.
Wir bitten die Bevölkerung nochmals ausdrücklich darum, ausschließlich zulässige holzige Abfälle zu den vorstehend genannten Zeiten an den Osterfeuerplätzen anzuliefern. Bedauerlicherweise mehren sich vielerorts Ablagerungen an Osterfeuerplätzen, die dort nichts verloren haben.
Diese schöne Tradition kann jedoch nur weiterbestehen, wenn sich alle an die entsprechenden Vorgaben halten!
















