Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Schnelldorf

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Neues aus dem Rathaus

Einbeziehungssatzung "Am Fischweiher" in Schnelldorf - Öffentliche Bekanntmachung (Vollzug des Baugesetzbuches - BauGB)

icon.crdate25.03.2025

Öffentliche Bekanntmachung

Einbeziehungssatzung "Am Fischweiher" in Schnelldorf - Öffentliche Bekanntmachung (Vollzug des Baugesetzbuches - BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Schnelldorf hat in der Sitzung vom 19.03.2025 den Aufstellungsbeschluss für die Einbeziehungssatzung „Am Fischweiher“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Der Entwurf mit Stand vom 12.03.2025 wurde in der gleichen Sitzung durch den Gemeinderat gebilligt.

Die Öffentliche Bekanntmachung zum Verfahren und allen notwendigen Details und Dokumente hierzu können Sie wie folgt einsehen:

- Anlage 1 - Öffentliche Bekanntmachung

- Anlage 2 - Teil_A+B_EBS

- Anlage 3 - Teil_C_Begründung

- Anlage 4 - Teil_D_LBP

- Anlage 5 - Teil_E_Hochwasserberechnung

- Anlage 6 - Datenschutzrechtliche Informationspflichten

_________________________

Die auszulegenden Unterlagen zum Entwurf der Einbeziehungssatzung können auch in der Gemeindeverwaltung Schnelldorf, Rothenburger Straße 13, 91625 Schnelldorf während der allgemeinen Dienststunden von Montag bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr, mittwochs zusätzlich: 18:00 bis 20:00 Uhr eingesehen werden.

Während der oben genannten Frist können Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf kann eine Stellungnahme auch auf anderem Weg abgegeben werden, beispielsweise schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift. Nicht fristgerecht ab­gege­bene Stellungnahmen können nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Schnelldorf den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.