Genießen Sie die Idylle

Haben Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten?
Verteilung der Wahlbenachrichtigungen
Für die am 8. März 2026 stattfindenden Kommunalwahlen, wurden bis zum Stichtag 15.02.2026, die Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten in der Gemeinde verteilt. Auf der Wahlbenachrichtigung sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Falls Sie noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte umgehend an das Rathaus Schnelldorf, Elke Arold, Zimmer 2 (EG). Sehr gerne auch telefonisch oder per Mail über die unten angegebenen Kontaktdaten.
Anforderung von „Briefwahlunterlagen“
Nach der Zustellung der Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahlen am 8. März 2026 können alle Wahlberechtigten, die am Wahltag nicht persönlich zur Wahl in ein Wahllokal gehen können, einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins stellen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann baldmöglichst zugestellt.
Neben der Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über die Wahlbenachrichtigungskarte schriftlich zu beantragen, können die Unterlagen auch „online“ über die Homepage der Gemeinde Schnelldorf, www.schnelldorf.de beantragt werden. Klicken Sie auf der Startseite auf den Button BÜRGERSERVICEPORTAL und wählen dann die Kachel Online-Briefwahlantrag aus, um Ihren Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines zu stellen. Die Unterlagen werden Ihnen dann, die rechtzeitige Beantragung vorausgesetzt, zugestellt.
Bitte beachten Sie, dass ein Bevollmächtigter entgegen früheren Wahlen, nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Empfangnahme der Briefwahlunterlagen vertreten darf.
Für Fragen steht Ihnen im Rathaus Schnelldorf Elke Arold, Zimmer Nr. 2 (EG) unter
Tel. 07950 9801 20 oder per Mail elke.arold(@)schnelldorf.de jederzeit gerne zur Verfügung.













