Steuern & Gebühren: Gemeinde Schnelldorf

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Frühling in Schnelldorf

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Steuern & Gebühren

In der Übersicht

Steuern, Gebühren, Beiträge... sie sehen "den Wald vor lauter Bäumen nicht"? Das können wir Ihnen nicht verdenken - deshalb möchten wir Ihnen mit einer Übersicht unserer Steuern, Gebühren und Beiträge, Durchblick im "Steuer- und Gebühren-Dschungel" verschaffen!

 

Beiträge

Beiträge sind, im Gegensatz zu den Verbrauchsgebühren, einmalig und werden für die Möglichkeit der Benutzung erhoben. Herstellungsbeiträge werden nach der Grundstücksfläche und der tatsächlichen Geschossfläche abgerechnet. Weitere Informationen finden Sie in den entsprechenden Satzungen.

 

Herstellungsbeiträge für Wasserversorgungsanlage

Der Beitrag beträgt

  • pro m² Grundstücksfläche 1,23 €
  • pro m² Geschossfläche 3,87 €
 

Herstellungsbeiträge für Entwässerungseinrichtung

Der Beitrag beträgt

  • pro m² Grundstücksfläche 1,74 €
  • pro m² Geschossfläche 14,79 €

Gebühren

Wasserverbrauchsgebühren (zzgl. 7 % MwSt)
Verbrauchsgebühr (pro m³) 1,78 €, die jährliche Grundgebühr staffelt sich nach der Größe des eingebauten Wasserzählers.

Kanalbenutzungsgebühren

  • Schmutzwassergebühr (pro m³ und Veranlagungsjahr) 4,06 €
  • Niederschlagswassergebühr (pro m² befestigter (versiegelter) Fläche und Veranlagungsjahr) 0,21 €
  • Die jährliche Grundgebühr staffelt sich nach der Größe des eingebauten Wasserzählers

    Müllgebühren
    Die Abrechnung der Müllgebühren erfolgt über den Landkreis. Die Höhe der Müllgebühren finden Sie hier.

    Mittagsbetreuungsgebühren (monatlich)
    1. Kind 30,00 €
    2. Kind und weitere 25,00 €
    Buskosten 5,00 €

    Kindergartengebühren
    Die Höhe der Kindergartengebühren finden Sie hier.

    Friedhofsgebühren
    Die Höhe der Friedhofsgebühren entnehmen Sie bitte der Friedhofsgebührensatzung.

    Hundesteuer

    Mein Hund: mein bester Freund

    Bester Freund des Menschen und treuer Alltagsbegleiter - wenn Sie auch zu den glücklichen Menschen gehören, auf die zu Hause ein Vierbeiner wartet, sind Sie bei uns in Schnelldorf gut aufgehoben und herzlich willkommen - vorausgesetzt, ein paar Grundregeln werden eingehalten, denn....

    ... ein harmonisches Miteinander von Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern ist nur durch gegenseitige Rücksichtnahme möglich! Deshalb der Appell an alle Hundehalter:

    Außerhalb von geschlossenen Ortschaften den Hund nur von der Leine lassen, wenn sichergestellt ist, dass er auf das Kommando seines Herrchens/Frauchens zurückgerufen werden kann! Für die "sturen" Zeitgenossen unter den Vierbeinern bieten sich z. B. Schleppleinen mit einer Länge bis zu 10 Meter an, dadurch ist für die Hunde ein angemessener Aktionsradius gewährleistet, ohne dabei Fußgänger zu beeinträchtigen oder zu verängstigen!

    Als hundefreundliche Gemeinde haben wir bereits an vielen Plätzen in unserer Gemeinde Hundekotbehälter mit Gassibeutel-Spendern aufgestellt. Eine tolle Sache, - vorausgesetzt, sie werden auch genutzt! Nicht nur die Fußgänger werden es Ihnen danken - stellen Sie sich doch mal vor, Sie müssten ihren Rasen mähen und alle 2 Meter wäre ein Hundehaufen... kein schöner Gedanke! Ebenso ergeht es den Landwirten, denn Kot im Futter für Tiere, "das will keiner". Es besteht die Gefahr für Kühe - aber auch für andere Tiere wie Pferde, Schafe oder Ziegen - sich mit Parasiten zu infizieren, wenn sie Hundekot über das Futter aufnehmen. Das kann allerhand negative Folgen haben: Fehlgeburten, Missbildungen oder die Geburt lebensschwacher Kälber, Fohlen, Lämmer und Zicklein!

    Wenn Sie diese Punkte beachten, steht einer harmonischen Mensch-mit-Hund/Mensch-ohne-Hund-Beziehung bei uns in Schnelldorf nichts im Wege!

    Sie müssen Ihren Hund bei der Gemeindeverwaltung anmelden, sobald er vier Monate alt ist. Für die Anmeldung und weitere Fragen "rund um den Hund" steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Annika Zerr gerne zur Verfügung!

    Hundesteuer

    • für den ersten Hund 50,00 €
    • für den zweiten Hund 80,00 €
    • für jeden weiteren Hund 80,00 €
    • für jeden Kampfhund 410,00 €

     

     

    Realsteuer

    • Grundsteuer A: Hebesatz 380 %
    • Grundsteuer B: Hebesatz 380 %
    • Gewerbesteuer: Hebesatz 360 %